Krankenvollversicherung

Die private Krankenversicherung der HUK-Coburg. Weil es um Ihre Gesundheit geht

Ihre private Kranken­voll­versicherung: Weil es um Ihre Gesundheit geht

Sie sind Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 66.600 € brutto pro Jahr oder selbstständig bzw. freiberuflich tätig? Dann können Sie sich privat krankenversichern.

Genießen Sie die Vorzüge als Privatpatient und profitieren Sie zusätzlich von hohen Leistungen, niedrigen Kosten und attraktiver Beitragsrückerstattung mit unserer privaten Krankenversicherung (PKV).

Ihre Vorteile im Überblick

  • Auf Sie zugeschnitten – Individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung mit 3 leistungsstarken PKV-Tarifen.
  • Faire Konditionen – Günstige und stabile Beiträge.
  • Rückerstattung – Aktuell bis zu 2 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit*.
  • Unser Schutz ist ausgezeichnet – Focus Money verleiht uns zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairster privater Krankenversicherer“ mit der Note „Sehr gut“ (Ausgabe 4/2023).

*Auszahlung im Komfort- und SelectPro-Tarif auch dann, wenn Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung eingereicht werden.

Privatpatient zu günstigen Beiträgen: Mit Ihrer privaten Krankenversicherung

Mit Ihrer Krankenvollversicherung kommen Sie in den Genuss einer individuellen und bedarfsgerechten privaten Krankenversicherung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen 3 leistungsstarken PKV-Tarifen:

  • Komfort-Tarif: Die leistungsstarke und komfortable Gesundheitsvorsorge nach Ihren Wünschen.
  • SelectPro-Tarif: Für alle, die Wert auf ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis legen.
  • E-Tarif: Der günstige Grundschutz für Neuselbstständige.

Beitragsbeispiel zum Komfort-Tarif der PKV

 

Krankenvollversicherung, Private Krankenversicherung

Unser Beitragsbeispiel bezieht sich dabei auf einen 30-jährigen Arbeitnehmer. Der zu zahlende Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2023 bei 977,56 € inkl. Pflegepflichtversicherung (ohne Kinder) und Arbeitgeber-Zuschuss.

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

 
Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Pflegezusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
 
Meine Gesundheit

Wie kann ich mich privat versichern?

Auch angestellte Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dürfen sich privat versichern, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt in 2023 bei monatlich 5.550,00 €. Die Versicherungspflichtgrenze darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Diese liegt in 2023 bei 4.987,50 € monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze legt nur fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge erhebt.

Wer braucht eine Kranken­versicherung?

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Jede Person, die in Deutschland lebt, muss sich krankenversichern, entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Es gibt dabei verschiedene Personengruppen, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und sich deswegen auch privat versichern können.

Besonders interessant ist die private Krankenversicherung für Angestellte, die ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Bei einem Wechsel in die PKV profitieren sie von besseren Leistungen und in der Regel geringeren Beiträgen. Zudem beteiligt sich der Arbeitgeber wie bisher an den monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung.

Freiberufler und Selbstständige können sich ebenfalls privat versichern. Sie müssen für die PKV keine besonderen Einkommensgrenzen überschreiten. Ab der Aufnahme der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit unterliegen sie nicht mehr der Versicherungspflicht und können den Versicherer frei wählen. Ausnahmen gibt es nur für einige wenige Berufsgruppen, die trotz selbstständiger Tätigkeit weiterhin gesetzlich pflichtversichert sind. Zu diesen gehören zum Beispiel Künstler und Publizisten.

Ihre privaten Leistungen im Vergleich

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Seite der HUK-Coburg.

Stefan Farinella

Ihr HUK-COBURG Vermittler in Bockhorn, Niedersachsen

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