E-Roller-Versicherung

Die E-Roller-Versicherung, E-Scooter-Versicherung und Self-Balance-Roller-Versicherung.  Jetzt auch für Segways. 

E-Roller-Versicherung schon ab 21,00 €*. Starten Sie jetzt in die E-Roller-Saison 2024/2025

E-Roller mit Straßenzulassung sind seit Mitte 2019 im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. Laut neuesten Studien möchte sich jeder vierte Deutsche einen E-Roller zulegen und mit diesem Trend-Fahrzeug elektrisch durch Deutschland rollern. Das ist jetzt endlich möglich. Voraussetzung der Zulassung: Sie haben die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung können Sie ebenfalls Ihr Segway zum gleichen Preis günstig versichern.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Starker Partner – Vertrauen Sie Deutschlands größtem Kfz-Versicherer.
  • Günstiger Preis – Versicherungsschutz schon ab 21,00 €* erhalten.
  • Faire Leistung – Sie können Ihren E-Roller oder Ihren Segway auch gegen Diebstahl versichern.
E-Scooter-Versicherung, E-Roller-Versicherung, Self-Balance-Roller-Versicherung

Alle wichtigen Themen rund um die E-Scooter-Versicherung, E-Roller-Versicherung und Self-Balance-Roller-Versicherung sehen Sie im folgenden Video:

Was ist eigentlich ein E-Roller?

E-Roller werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt.

E-Roller ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Roller einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.

Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer möglich.

Sie haben noch keinen E-Roller? Wir haben ein paar Tipps zum E-Roller kaufen

E-Roller werden in Deutschland schon länger verkauft. Viele dieser E-Roller besitzen jedoch keine Straßenerlaubnis und dürfen trotz der neuen Verordnung auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden.

Die Zulassung eines E-Roller erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E-Rollers, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können.

Am Typenschild können E-Roller-Fans erkennen, ob ein E-Roller die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es ist zwingend notwendig, dass der E-Roller diese Voraussetzungen erfüllt, um versichert zu sein und damit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen. Fehlt ein solches Typenschild, sollten Sie lieber nach einem anderen Modell suchen, wenn Sie den E-Roller im öffentlichen Verkehr nutzen möchten.

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge fallen unter die Kategorie E-Roller

Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Demnach dürfen diese Fahrzeuge auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

E-Scooter-Versicherung, E-Roller-Versicherung, Self-Balance-Roller-Versicherung
  1. Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen
  2. Versicherungsplakette erhalten
  3. Versicherungsplakette auf E-Roller oder Segway aufkleben und losfahren

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Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der HUK-Coburg oder hier.

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Stefan Farinella

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