E-Scooter-Versicherung

Die E-Scooter-Versicherung, E-Roller-Versicherung und Self-Balance-Roller-Versicherung. Jetzt auch für Segways 

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Seit E-Scooter mit Straßenzulassung im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt sind, möchte sich Studien zufolge jeder vierte Deutsche einen E-Scooter zulegen und elektrisch durch Deutschland rollern. Voraussetzung dafür: Man hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sowie die erforderliche Versicherungsplakette erhalten und aufgeklebt.

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E-Scooter-Versicherung

Alle wichtigen Themen rund um die Versicherungsplakette für die E-Scooter-Versicherung, E-Roller-Versicherung und Self-Balance-Roller-Versicherung sehen Sie im folgenden Video:

Was ist eigentlich ein E-Scooter?

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt.

E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.

Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer möglich.

Sie haben noch keinen E-Scooter? Wir haben ein paar Tipps zum E-Scooter kaufen

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Viele dieser E-Scooter besitzen jedoch keine Straßenerlaubnis und dürfen trotz der neuen Verordnung auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden.

Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E-Scooters, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können.

Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es ist zwingend notwendig, dass der E-Scooter diese Voraussetzungen erfüllt, um versichert zu sein und damit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen. Fehlt ein solches Typenschild, sollten Sie lieber nach einem anderen Modell suchen, wenn Sie den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten.

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter

Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Demnach dürfen diese Fahrzeuge auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

E-Scooter-Versicherung
  1. Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen
  2. Versicherungsplakette erhalten
  3. Versicherungsplakette auf E-Scooter oder Segway aufkleben und losfahren

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Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der HUK-Coburg oder hier.

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Stefan Farinella

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