Amts­- & Vermögensschaden­haftpflicht

Gegen Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst

Unsere Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht. Die Versicherung gegen Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst

Ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und neue Gesetze prägen den Arbeitsalltag vieler Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da können schnell Fehler unterlaufen. Mit unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht sichern wir Sie gegen die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke ab.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gute Konditionen – Sehr günstiger Beitrag.
  • Hohe Versicherungssumme – 50 Millionen € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (Personenschäden bis max. 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person).
  • Flexibilität – Wählen Sie von 50.000 € bis 250.000 € für die Absicherung von Vermögensschäden.
  • Ausgezeichnet – Die unabhängige Rating-Agentur Assekurata bestätigt unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer (10/2022).

Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen

Polizisten und Lehrer haben es oft selbst erlebt: Versehentlich wurde bei einem Einsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt oder ein Schüler hat sich auf einer Klassenfahrt verletzt. Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes benötigen Sie eine besondere Haftpflichtversicherung. Denn: Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden. Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht sichern wir Sie optimal gegen finanzielle Folgen ab.

  • Als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflicht schützt Sie die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht z. B.:
    • Wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt
    • Wenn Sie bei einem Polizeieinsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigen
    • Wenn Sie versehentlich eine virenverseuchte dienstliche E-Mail in Umlauf bringen
    • Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet
  • Je Versicherungsfall stehen für alle Personen- und Sachschäden 50 Millionen € (maximal 15 Millionen € für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung.
  • Vermögensschäden sind je Versicherungsfall bis 50.000 € abgedeckt. Gegen einen Zusatzbeitrag kann diese Summe erhöht werden.

Der HUK-COBURG-Experte Oliver Ludwig im Gespräch zur Bedeutung der Amts­haftpflicht

Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht?

Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert. Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?

Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können. Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen. Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.

Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht absichern?

Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.

Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­

HUK-Experte Oliver Ludwig

Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Seite der HUK-Coburg.

 

Stefan Farinella

Ihr HUK-COBURG Vermittler in Bockhorn, Niedersachsen

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